Schwerpunkte
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Immobilienrecht, insbes. Bau- und Architektenrecht
Verkehrsrecht
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Verwaltungsrecht
Arbeitsrecht
Internationales &
Europarecht |
Sicher ist Ihnen aufgefallen, dass sich viele
juristische Probleme auf mehr als ein einzelnes Rechtsgebiet, wie
das Mietrecht, oder ein bestimmtes Gesetz, z.B. das BGB, beziehen.
Sie wirken häufig rechts- und fachübergreifend. Deshalb
erstrecken sich meine Kenntnisse und Fähigkeiten immer auch auf
andere, insbesondere den oben genannten Schwerpunkten nahestehende
Rechtsgebiete und Gesetze.
Beispielsweise könnten bei einem Verkehrsunfall mit
Personenschaden das Strafrecht, das Verwaltungsrecht und das
Zivilrecht berührt sein: Gegen den Fahrer wird strafrechtlich
wegen Körperverletzung ermittelt. Die
Straßenverkehrsbehörde prüft verwaltungsrechtlich, unabhängig
von den staatsanwaltlichen Ermittlungen, ob der Fahrer seinen
Führerschein behält. Nicht zuletzt machen der Verletzte und der
Halter des beschädigten PKW ihre Schadenersatzansprüche
zivilrechtlich geltend.
Bei der Lösung Ihrer individuellen
Probleme stehe ich Ihnen gerne mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung zur
Seite. Mein Ziel ist eine rechtlich zufriedenstellende und natürlich auch wirtschaftlich vernünftige Lösung Ihrer Probleme.
Ich freue mich auf eine vertrauensvolle
und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Jörg Gerlach
Rechtsanwalt
Formulare für die Zusammenarbeit mit meinem Büro (z.B. Vollmachten) finden Sie auf der Unterseite "Tipps & Neues".
Hinweise zu den anwaltlichen Gebühren finden Sie auf der Unterseite "Kontakt"
Verkehrsrechtliche Beratung für den Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) [www.vcd.org]
vertretungsbefugt (= postulationsfähig) an allen Zivil-, Straf-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten bundesweit [mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes (BGH) in Zivilsachen]
vertretungsbefugt auch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG), bei allen Landesverfassungsgerichten, dem Europäischen Gericht 1.Instanz (EuG), dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Hinweise
gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
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