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Hinweise gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)

 

Willkommen auf den Internetseiten der
Anwaltskanzlei Jörg Gerlach, Köln.

Die von mir vorrangig bearbeiteten Gebiete sind:


Schwerpunkte

Immobilienrecht, insbes. Bau- und Architektenrecht
Verkehrsrecht
Transport- und Speditionsrecht
Verwaltungsrecht
Arbeitsrecht
Internationales & Europarecht

Sicher ist Ihnen aufgefallen, dass sich viele juristische Probleme auf mehr als ein einzelnes Rechtsgebiet, wie das Mietrecht, oder ein bestimmtes Gesetz, z.B. das BGB, beziehen. Sie wirken häufig rechts- und fachübergreifend. Deshalb erstrecken sich meine Kenntnisse und Fähigkeiten immer auch auf andere, insbesondere den oben genannten Schwerpunkten nahestehende Rechtsgebiete und Gesetze.

Beispielsweise könnten bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden das Strafrecht, das Verwaltungsrecht und das Zivilrecht berührt sein: Gegen den Fahrer wird strafrechtlich wegen Körperverletzung ermittelt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft verwaltungsrechtlich, unabhängig von den staatsanwaltlichen Ermittlungen, ob der Fahrer seinen Führerschein behält. Nicht zuletzt machen der Verletzte und der Halter des beschädigten PKW ihre Schadenersatzansprüche zivilrechtlich geltend.

Bei der Lösung Ihrer individuellen Probleme stehe ich Ihnen gerne mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung zur Seite. Mein Ziel ist eine rechtlich zufriedenstellende und natürlich auch wirtschaftlich vernünftige Lösung Ihrer Probleme.

Ich freue mich auf eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.

Jörg Gerlach
Rechtsanwalt


Formulare für die Zusammenarbeit mit meinem Büro (z.B. Vollmachten) finden Sie auf der Unterseite "Tipps & Neues".


Hinweise zu den anwaltlichen Gebühren finden Sie auf der Unterseite "Kontakt"



Verkehrsrechtliche Beratung für den Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) [www.vcd.org]



vertretungsbefugt (= postulationsfähig) an allen Zivil-, Straf-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten bundesweit [mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes (BGH) in Zivilsachen]

vertretungsbefugt auch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG), bei allen Landesverfassungsgerichten, dem Europäischen Gericht 1.Instanz (EuG), dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)


Hinweise gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)

 

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Stand: 10. Mai 2010